Stufenweise Einführung
Mit der in 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf über 50.000 Unternehmen in der EU ansteigen. Die CSRD gilt ab 2024 zunächst für alle Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig sind. 2025 greift die CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme und mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse (lt. Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen).
Ab 2027 müssen zudem alle börsennotierten KMU, kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen einen CSRD-Bericht über das Jahr 2026 erstellen – sie können ihre Frist jedoch bis 2028 aufschieben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, sofern die Bilanzsumme maximal 450 Tsd. €, der Nettoumsatzerlös maximal 900 Tsd. € oder die Zahl der Mitarbeitenden maximal 10 beträgt. Als Regelwerk der CSRD geben die einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Inhalt und Form der künftigen Berichterstattung vor. Die strategische Ausrichtung hinsichtlich Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltigkeitsziele gestalten die Nachhaltigkeits-Fachbereiche.
Mehr als nur ein Reporting
Die Berichterstattung nach den ESRS-Standards ist nicht nur ein Instrument, um den Nachhaltigkeitsfortschritt zu messen, sondern Unternehmen haben durch diese Berichterstattung ihre Stakeholder darüber zu informieren, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern, wodurch das Vertrauen der Stakeholder gestärkt und die Reputation verbessert werden kann.
Erfahren Sie bei unserer Fachtagung alles Wissenswerte zu diesem aktuellen Thema und tauschen Sie sich mit den Expertinnen und Experten aus. Für alle, die Spezialfragen untereinander austauschen möchten, steht zudem während der gesamten Veranstaltungsdauer ein Besprechungsraum zur Verfügung.
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Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeiter:innen von Unternehmen die heute und in Zukunft mit dem Nachhaltigkeitsreporting und dem Nachhaltigkeitsmanagement befasst sind. Es werden die Grundzüge aktueller Regulierung und Beispiele aus der praktischen Umsetzung vermittelt.
Beispielhafte Teilnehmer:innen:
ESG- und Nachhaltigkeitsmanagement, ESG Controlling- und Reportingverantwortliche, ESG Verantwortliche im Einkauf, Human Resources, Treasury, Investor Relations, Risikomanagement, Internal Audit, Produktentwicklung etc.
04.04.2024
09:30 - 17:00 Uhr
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Österreich
Raum "Olympia Mancini 1"
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